| Woran es in Deutschland klemmt
Nehmen wir an, es gibt einen Unternehmer, der in Deutschland ein mittelständisches
Unternehmen gründen will, dort Umsätze machen, Mitarbeiter beschäftigen
und Steuern zahlen will.
Seine Firma ist eine Co. KG, die er in das Handelsregister eintragen lässt.
Wir schreiben den 1. April im Jahre des Herrn 2005. Frohen Mutes findet er
den zuständigen Notar, der die Handelsregistereintragung beantragt. Der
nächstmögliche Notartermin ist am 29. April desselben Jahres. Schon
drei Wochen später, am 20. Mai hat er seine Handelsregisternummer.
In
weiser Voraussicht hat er Anfang April seine Gewerbeanmeldung auch schon ohne
diese Nummer vorgenommen, damit das zuständige Finanzamt ihm baldmöglichst
einen Fragebogen zusenden kann, den er ausfüllt, um eine Steuernummer
zugeteilt zu bekommen, ohne die er keine Umsatzsteuer-ID-Nummer bekommt, ohne
die er kein Angebot schreiben darf. Das gutwillige Gewerbeamt teilt ihm mit,
dass er selbstverständlich die Anmeldung schon vornehmen kann, obwohl
er ja eigentlich noch keine Handelsregisternummer hat, die in dem Antrag eigentlich
angegeben werden müsste. So weit so gut.
Bedauerlicherweise kam der Durchschlag
der Gewerbeanmeldung auf dem Postweg zum Finanzamt abhanden, so dass das Finanzamt
erst tätig werden konnte, als die Mitteilung über die Eintragung
im Handelsregister eintraf. Schon eine Woche später kam der Fragebogen
bei unserem Unternehmer an, der ihn selbigen Tages ausfüllte und per Fax
an das Finanzamt schickte, selbstverständlich nebst einer beglaubigten
Kopie des Gesellschaftsvertrages, ohne den die notwendige Prüfung der
Nummererteilungsvoraussetzungen nicht erfolgen konnte. Die tüchtigen Mitarbeiter
des Finanzamtes hatten den Fall auf telefonisches Drängen in Windeseile
bearbeitet, so dass schon eine Woche später eine Steuernummer für
die Firma unseres Unternehmer gefunden war. Wir schreiben den 27. Mai 2005.
Aufgrund der Überlastung des Bundesamtes für Finanzen und der dortigen
Mitarbeiter besonders im sich abzeichnenden Sommerhalbjahr und den vielfältigen
Urlaubsansprüchen die vorwiegend dann abzuwickeln sind, dauerte die Zuteilung
einer Umsatzsteuer-ID-Nummer ausnahmsweise drei Wochen, aber parallel dazu
konnte glücklicherweise die Betriebsnummer im zuständigen Arbeitsamt
und die Mitgliedsnummer bei der Industrie- und Handelskammer erteilt werden.
Außerdem hatte die Firma auch schon längst eine Telefonnummer und
die Kontonummer konnte nach Erteilung der Handelsregisternummer auch vergeben
werden, so dass an Nummern kein wirklicher Mangel herrschte. Am 17. Juni war
der große Tag: Die Firma hatte auch noch die notwendige Umsatzsteuer-ID-Nummer,
die es ermöglichte Kunden erste Angebote zu machen.
Der Unternehmer hatte in weiser Voraussicht eine Limited in England gegründet, übrigens
innerhalb von 5 Tagen ohne irgend eine fehlende Nummer und mit Apostille des
britischen Handelsministeriums, denn sonst wären bis zur Gründung
der Co. KG zum Zweck der Gründung der GmbH weitere 2 Monate Vorlauf erforderlich
gewesen.
Am 30. Juni konnte also die erste Rechnung geschrieben werden, die am 1. August
als Guthaben in der Kasse des Unternehmens landete.
Fünf Monate von der Gründung bis zum ersten Umsatz.
Hoch lebe die
deutsche Bürokratie!
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